Wir freuen uns die Besuchsregelung zum 7.4.2023 weiter lockern zu können:
Besuche von Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht auf Covid-19 besteht, sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung durch den behandelnden Arzt möglich.
Die geltenden Hygieneregeln wie die Abstandhaltung, eine gründliche Handdesinfektion sowie die Hust- und Niesetikette müssen jederzeit ausnahmslos eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Sie verwenden einen veralteten Browser. Die korrekte Darstellung der Webseite ist nicht garantiert und die Bedienung ist eingeschränkt bis hin zu nicht bedienbar.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.