Haupteingang HGH Bensheim

Heilig-Geist Hospital
Rodensteinstraße 94
64625 Bensheim

T: 06251 132-0
F: 06251 132-269
termin-ambulanz-hgh@artemed.de

FAQ zum Aufenthalt im Heilig-Geist-Hospital Bensheim

Selbstverständlich sind uns Besucher ebenso willkommen wie unseren Patienten. Auf dieser Seite finden Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern sollen, sich als Besucher im Heilig-Geist Hospital zurechtzufinden.

 

Wie lauten die Besuchszeiten?

Ihre Familienangehörigen und Freunde können Sie täglich von 14.00 bis 19.00 Uhr besuchen. Die Intensivstation ist für Besucher nur nach Absprache individuell - je nach Befinden der Patienten und Bedarf - geöffnet.

Bitte bedenken Sie jedoch in jedem Falle, dass (fast) alle Patientinnen und Patienten im Krankenhaus Ruhe zur Erholung brauchen und ausgedehnte Besuche nicht nur schön, sondern mitunter auch anstrengend sein können. 

 

Übernachtung für Angehörige

Für Ihre Angehörigen und Begleitpersonen besteht die Möglichkeit, auf Anfrage ein Zusatzbett (kostenpflichtig) zu buchen. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch rechtzeitig mit, damit wir unsere Betten- und Zimmerplanung entsprechend anpassen können.
Benötigen Sie eine Hotelempfehlung in der Nähe des Heilig-Geist Hospitals oder sind Sie auf der Suche nach Tipps zu Freizeitmöglichkeiten in und um Bensheim, so ist Ihnen unser Empfangspersonal gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich.

 

Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es?

Das Heilig-Geist Hospital liegt im Herzen der Bensheimer Altstadt, die Sie bequem zu Fuß erreichen. Hier stehen Ihnen zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Drogeriemärkte, Supermärkte, Banken, Buch- und Zeitungsgeschäfte und diverse andere Läden.

 

Wo kann ich parken?

Direkt auf dem Klinikgelände befindet sich ein Parkhaus, das Ihnen jederzeit kostenpflichtig offensteht.

 

Für wen gilt die Hausordnung?

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das Hospital betreten oder sich auf dem Gelände.

Warum gibt es eine Hausordnung im Krankenhaus?

Die Hausordnung regelt das respektvolle und störungsfreie Miteinander zwischen Patientinnen, Patienten, Besucherinnen, Besuchern und Mitarbeitenden.

Was bedeutet Rücksichtnahme im Krankenhausalltag?

Patientinnen und Patienten sollen Rücksicht aufeinander nehmen, insbesondere auf Ruhezeiten, Hygiene und gemeinschaftliche Bereiche.

Wann ist Nachtruhe?

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr. Ab dann soll auf Telefonate und Fernsehen verzichtet werden, sofern es keine besondere Vereinbarung im Zimmer gibt.

Darf ich eigene Geräte mitbringen?

  • TV-Geräte dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Private Elektrogeräte müssen vor Nutzung durch die technische Werkstatt des Krankenhauses geprüft werden.

Gilt ein Handyverbot im Krankenhaus?

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in allen Funktions- und Untersuchungsbereichen untersagt.

Sind Haustiere erlaubt?

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für Blindenführhunde gibt es Sonderregelungen.

Was muss ich bei Schäden an Gegenständen tun?

Schäden sind dem Pflegepersonal zu melden. Für verursachte Schäden haftet die verursachende Person selbst.

Was muss ich beim Verlassen der Station beachten?

  • Beim Verlassen des Zimmers sollten Patientinnen und Patienten Bademantel oder Freizeitkleidung tragen.
  • Vor dem Verlassen der Station ist das Pflegepersonal oder ein Arzt zu informieren.
  • Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Arztes erlaubt.

Wo darf geraucht werden?

Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Krankenhauses gestattet.

Ist Alkohol erlaubt?

Alkoholische Getränke dürfen nur mit Erlaubnis eines Arztes konsumiert werden, da mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten können.

Wo darf geparkt werden?

Nur auf gekennzeichneten Parkplätzen oder im Parkhaus. Im Eingangsbereich ist das Parken verboten. Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Gibt es Verbote für bestimmte Aktivitäten?

  • Werben, Hausieren, Betteln sowie politisch motivierte Aktivitäten sind verboten.
  • Das Auslegen von Werbematerial oder die Durchführung von Sammlungen ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt.
  • Für Film-, Funk- und Fotoaufnahmen, die veröffentlicht werden sollen, ist eine vorherige Genehmigung der Geschäftsführung nötig.

Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Beschwerden können an das Stationsteam oder die Geschäftsführung gerichtet werden.

Weiterführende Informationen

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