Selbstverständlich sind uns Besucher ebenso willkommen wie unseren Patienten. Auf dieser Seite finden Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern sollen, sich als Besucher im Heilig-Geist Hospital zurechtzufinden.
Ihre Familienangehörigen und Freunde können Sie täglich von 14.00 bis 19.00 Uhr besuchen. Die Intensivstation ist für Besucher nur nach Absprache individuell - je nach Befinden der Patienten und Bedarf - geöffnet.
Bitte bedenken Sie jedoch in jedem Falle, dass (fast) alle Patientinnen und Patienten im Krankenhaus Ruhe zur Erholung brauchen und ausgedehnte Besuche nicht nur schön, sondern mitunter auch anstrengend sein können.
Für Ihre Angehörigen und Begleitpersonen besteht die Möglichkeit, auf Anfrage ein Zusatzbett (kostenpflichtig) zu buchen. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch rechtzeitig mit, damit wir unsere Betten- und Zimmerplanung entsprechend anpassen können.
Benötigen Sie eine Hotelempfehlung in der Nähe des Heilig-Geist Hospitals oder sind Sie auf der Suche nach Tipps zu Freizeitmöglichkeiten in und um Bensheim, so ist Ihnen unser Empfangspersonal gerne bei der Beantwortung Ihrer Fragen behilflich.
Das Heilig-Geist Hospital liegt im Herzen der Bensheimer Altstadt, die Sie bequem zu Fuß erreichen. Hier stehen Ihnen zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Drogeriemärkte, Supermärkte, Banken, Buch- und Zeitungsgeschäfte und diverse andere Läden.
Direkt auf dem Klinikgelände befindet sich ein Parkhaus, das Ihnen jederzeit kostenpflichtig offensteht.
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das Hospital betreten oder sich auf dem Gelände.
Die Hausordnung regelt das respektvolle und störungsfreie Miteinander zwischen Patientinnen, Patienten, Besucherinnen, Besuchern und Mitarbeitenden.
Patientinnen und Patienten sollen Rücksicht aufeinander nehmen, insbesondere auf Ruhezeiten, Hygiene und gemeinschaftliche Bereiche.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr. Ab dann soll auf Telefonate und Fernsehen verzichtet werden, sofern es keine besondere Vereinbarung im Zimmer gibt.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in allen Funktions- und Untersuchungsbereichen untersagt.
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für Blindenführhunde gibt es Sonderregelungen.
Schäden sind dem Pflegepersonal zu melden. Für verursachte Schäden haftet die verursachende Person selbst.
Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Krankenhauses gestattet.
Alkoholische Getränke dürfen nur mit Erlaubnis eines Arztes konsumiert werden, da mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten können.
Nur auf gekennzeichneten Parkplätzen oder im Parkhaus. Im Eingangsbereich ist das Parken verboten. Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Beschwerden können an das Stationsteam oder die Geschäftsführung gerichtet werden.